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   VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203   

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https://dejure.org/2014,6549
VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203 (https://dejure.org/2014,6549)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203 (https://dejure.org/2014,6549)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. März 2014 - Au 5 S 14.30203 (https://dejure.org/2014,6549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Spanien als sicherer Drittstaat (bejaht); Dublin-II-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss grundsätzlich die Vermutung gelten, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Richtlinie sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411 und C-493/10 - NVwZ 2012, 417).

    Parallel dazu ist der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 21.12.2011 -C-411/10 und C-493/10 - NVwZ 2012, 417) zu entnehmen, dass Asylbewerber dann nicht an einen nach der Dublin II-VO an sich zuständigen Mitgliedsstaat überstellt werden dürfen, wenn nicht unbekannt sein kann, dass systematische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedsstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EU-Grundrechte-Charta ausgesetzt zu werden.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203
    Eine so genannte verfassungskonforme Reduktion des § 34 a AsylVfG ist jedoch für den Fall vorzunehmen, dass sich auf Grund bestimmter Tatsachen die Annahme aufdrängt, dass ein Asylbewerber von einem Sonderfall betroffen ist, der von dem im Grundsatz verfassungskonformen Konzept der "normativen Vergewisserung" bzw. dem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens", das den Bestimmungen der Art. 16 a Abs. 2 GG und §§ 26 a, 27 a, § 34 a AsylVfG zu Grunde liegt, abweicht (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - BVerfGE 94, 49).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend: BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 -BVerfGE 94, 49 ff.) ergeben sich Hinderungsgründe für eine Abschiebung in einen derartigen Drittstaat ausnahmsweise dann, wenn der Asylsuchende individuelle konkrete Gefährdungstatbestände geltend machen kann, die ihrer Eigenart nach nicht vorweg im Rahmen des Konzepts der normativen Vergewisserung von Verfassungs- und Gesetzes wegen berücksichtigt werden können und damit von vorneherein außerhalb der Grenzen liegen, die der Durchführung eines solchen Konzepts aus sich heraus gesetzt sind.

  • VG Augsburg, 20.01.2014 - Au 7 S 14.30003

    Senegalesischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Spanien; Spanien als

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203
    Systemische Mängel sind gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Verhältnisse im Königreich Spanien nicht erkennbar (vgl. VG Augsburg, B.v. 20.1.2014 - Au 7 S 14.30003 - juris Rn. 23).
  • VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13

    Missbrauch der Asylantragstellung; Asylantragstellung; Begründungspflicht;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203
    Bis dahin bleiben die Bestimmungen der Dublin-II-VO anwendbar (vgl. zum Ganzen VG Göttingen, B.v. 3.1.2014 - 2 B 763/13 - juris Rn. 29).
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